simuliertes Geschäft
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Scheingeschäft — Schein|ge|schäft, das: ↑ Geschäft (1 a), das nur vorgetäuscht wird. * * * Scheingeschäft, simuliertes Geschäft, ein Rechtsgeschäft, bei dem sich beide Vertragsteile darüber einig sind, dass es nur zum Schein (also ohne Rechtsbindungswillen)… … Universal-Lexikon
Scheingeschäft — Ein Scheingeschäft begründet sich im deutschen Zivilrecht durch Abgabe einer Willenserklärung gegenüber einem anderen, ohne dass von beiden eine verbindliche Erklärung gewollt ist (Simulation, simuliertes Geschäft). In diesen Fällen fehlt es am… … Deutsch Wikipedia
Scheingeschäft — (simuliertes Geschäft, Simulation), ein Geschäft, bei dem die Interessenten darüber, daß sie nur zum Schein handeln, einverstanden sind, und das, weil es an der Ernstlichkeit des Willens fehlt, nichtig ist. Eine Ausnahme bildet jedoch die Ehe,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon